Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Bestimmungen
Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten als integrierender Bestandteil aller ALPEN-WELLE GmbH betreffenden Verträge.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Veranstaltungen der Alpen-Welle GmbH und/oder deren Partner im Rahmen eines Veranstalters Abkommen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Konzertbesucher/Innen und alle Vertragspartner des Veranstalters sowie in gewissen Fällen auch die Besucher von Fernsehproduktionen.
Die ALPEN-WELLE GMBH organisiert Events & wird hier „Veranstalter“ genannt. Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb der Eintrittskarte und ausschliesslich zwischen dem/der Erwerber/in und Inhaber/in und dem Veranstalter. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/In und Eintrittskarteninhaber/In die Vertragsbedingungen des Veranstalters. Der Veranstalter kann die Daten des/der Erwerbers/in für eigene Kommunikationszwecke (z.B. Newsletter etc…) nutzen. Eine Abmeldung dieser Zusatzdienste ist jederzeit möglich. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte und wenn, dann nur für die durchführen der genannten Dienstleistung.
Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
1.1 PREISGESTALTUNG
Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer. Ausgenommen sind Preise für die Berechnung einer Offerte, diese werden in Netto angegeben.
1.2 WERBEZEIT
Ein Werbeangebot richtet sich an den Kunden direkt. Der Weiterverkauf der Werbung sowie die Befüllung mit mehreren Inhalten oder unterschiedlichen Produkten ist nicht gestattet.
1.3 GEWINSPIELE & VERLOSUNGEN
– Die Teilnahme ist nur bis zum angegebenen Datum gültig.
– Die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Verlosung auf sozialen Netzwerken oder unserer Homepage, sind nur auf unseren offiziellen Kanälen möglich.
– Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
– Alle Gewinne können nicht ausbezahlt oder anderweitig entwertet werden.
– Alle Teilnehmer haben die gleichen Gewinnchancen und können kostenlos teilnehmen.
-Ohne Reaktion innerhalb von 24 Stunden, verfällt der Gewinn und wird weitergereicht. Bitte unbedingt auch im Spam-Ordner nachschauen!
– Kann kein Gewinner ermittelt werden (auf Grund von gleicher Anzahl an richtigen Antworten oder «Likes»), wird der Gewinner anhand des Zeitstempels (wer zuerst war) entschieden. Kann noch immer kein Gewinner ermittelt werden, wird in alphabetischer Reihenfolge verlost.
2. Programm
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton-, Film und Videoaufnahmen von den am auftretenden Künstler/innen und von Besucher/innen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Missachtung dieser Verbote behält sich der Veranstalter die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den Eingängen und Garderoben werden Gehörschutzpfropfen abgegeben, die jedoch von dem Veranstaltungsort bereitgelegt werden. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
3. Zugang zum Konzert
3.1 SICHERHEIT
Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen offiziellen Eingängen während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Der vom Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, Personen den Einlass auf das Konzertgelände aus wichtigen Gründen entschädigungslos zu verwehren, insbesondere bei Nichtbeachtung der Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften oder die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen. Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Konzertgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
3.2 EINTRITT
Die Eintrittskarte wird an den offiziellen Eingängen des Veranstalters kontrolliert. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Beschädigte und nicht um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters und sind ungültig.
3.3 RÜCKERSTATTUNGSANSPRUCH
Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen, auch bei allfälligen Verschiebedaten. Bei definitiven Absagen einer Veranstaltung ohne ein Ersatzprogramm wird der Betrag für das Konzert-Ticket von der Vorverkaufsstelle zurückerstattet. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht zurückerstattet. Für die Rückerstattung der Ticket ist die Ticketvorverkaufsstelle oder das Hotel verantwortlich und nicht die ALPEN-WELLE GmbH
3.4 WEITERVERKAUF VON EINTRITTSKARTEN
Der Erwerb von Eintrittskarten des Veranstalters zwecks Weiterverkauf (Handel) ist generell untersagt. Kaufe Eintrittskarten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle! Tickets die nicht über offizielle Verkaufsstellen gekauft wurden sind nicht gültig und werden vom Veranstalter nicht ersetzt.
4. Datenschutz
Der Veranstalter kann die Daten des/der Erwerbers/in aus dem Ticket-Verkauf und der -Verwendung speichern, verarbeiten und für eigene Kommunikationszwecke verwenden. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
5. Haftung
Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Körper-, Sach- und Vermögensschäden, die Konzertbesuchern oder Betreibern von Dritten zugefügt werden. Der Veranstalter ist für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Festival an die Gemeindepolizei übergeben.
6. Schadenersatz
Schadenersatzanspruche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher oder statutarischer Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzanspruche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
7. Zahlungskonditionen
Der Veranstalter hält sich generell an ein Zahlungsziel von 60 Tagen. Vorauszahlungen werden wie vertraglich vereinbart geleistet. Bitte beachten Sie bei Zahlungen über Online-Dienste unbedingt deren AGBs.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden werden keine vorgenommen. Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen vor.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen wird 9200 Gossau vereinbart.
Gossau, 25.06.2022