Eventpartnerschaft

Ein provisionsbasiertes Modell, das für beide Seiten vorteilhaft ist, da die Provision anhand der verkauften Tickets berechnet wird. Die Ausstrahlungen sind inklusive!

Was ist die Eventpartnerschaft?
In unserer Zusammenarbeit bei Veranstaltungen pflegen wir eine enge Partnerschaft. Wir teilen das Werberisiko auf unseren TV-Sendern und setzen einen festen Pauschalpreis pro verkauftem Ticket an. Dies stellt einen äusserst fairen Deal dar, der für beide Seiten vorteilhaft ist. Da unser gemeinsames Ziel darin besteht, möglichst viele Tickets zu verkaufen, sind wir auch flexibel in Bezug auf die Ausstrahlungszeiten des TV-Spots.

Das Vergütungsmodell orientiert sich an der tatsächlichen Anzahl der verkauften Tickets. Bei Events, die über mehrere aufeinanderfolgende Tage oder im Rahmen einer Tour stattfinden, werden die Tickets als Gesamtpaket betrachtet. Für Veranstaltungen an unterschiedlichen Tagen ohne Tourcharakter gelten hingegen separate Provisionsmodelle.

Dies sind die Provisionsmodelle nach Kapazität

301-500 Tickets CHF 2.95/Ticket
201-300 Tickets CHF 4.15/Ticket
151-200 Tickets CHF 5.00/Ticket
101-150 Tickets CHF 6.20/Ticket
81-100 Tickets CHF 7.65/Ticket
35-80 Tickets CHF 8.85/Ticket

Zusätzlich fallen einmalige Gebühren gemäss einer der folgenden Optionen an:

Spotproduktion Spot vorhanden
bis 30 Sek. | CHF 269.20 CHF 59.00
30-60 Sek. | CHF 368.75 CHF 73.75
60-120 Sek. | CHF 531.00 CHF 103.25

Die Konditionen für die Spotproduktiongelten ausschliesslich im Rahmen einer Eventpartnerschaft. Unabhängige Werbespotproduktionen werden von unseren Partnerunternehmen angeboten.

Was darf nicht im Spot enthalten sein?
Werbung für jegliche andere Angelegenheiten, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, ist nicht gestattet. Die Werbung soll ausschliesslich die betreffende Veranstaltung thematisieren.

Wie wird abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt zu 50%, jeweils eine Woche vor dem Event und die Abschlussrechnung sollte 14 Tagen nach dem Event eingereicht werden.

Alle Preise sind inklusive MwSt. | Preisänderungen jederzeit möglich | Zulezt aktualisiert am 29. April 2024 | Es ist untersagt, Werbung für Produkte von Drittanbietern zu schalten, und die zur Verfügung gestellte Werbezeit darf nicht an andere Unternehmen weiterverkauft werden. | Es gelten strikt die Werbe- und Sponsoringrichtlinien des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM). | Zusätzlich gelten die Richtlinien der Alpen-Welle GmbH. | Bei Nutzung von SUISA-Pflichtiger Musik, muss eine SUISA-Nr. nachgewiesen werden.

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