Ganze Seite

Was ist die Alpen-Welle Zeitschrift?
Die Alpen-Welle Zeitschrift erscheint immer quartalweise mit vielen tollen News, aktuellen Musikreisen, TV-Aufzeichnungen, Veranstaltungen, Bildern und natürlich dem kompletten TV-Programm von Alpen-Welle TV, Alpenland TV und HitExpress TV

Was ist ein Inserat Ganze Seite?
Ein Inserat mit der Grösse einer ganzen Seite ist eine umfangreiche Anzeige oder Werbemitteilung, die den gesamten verfügbaren Platz auf einer Seite in Printmedien oder online ausnutzt. Diese Art von Inserat bietet Unternehmen die Möglichkeit, detaillierte Informationen über ihre Produkte, Dienstleistungen oder Veranstaltungen zu präsentieren.

In der Regel umfasst ein Inserat dieser Grösse ansprechende visuelle Elemente wie Grafiken, Bilder oder Illustrationen, um die Aufmerksamkeit der Leser zu gewinnen. Der Text ist oft ausführlich und informativ, um potenzielle Kunden umfassend zu informieren und von der beworbenen Leistung zu überzeugen.

Ein Inserat in dieser Grösse eignet sich besonders für Unternehmen, die eine grosse Menge an Informationen vermitteln müssen, sei es über komplexe Produkteigenschaften, Sonderangebote oder umfangreiche Veranstaltungsdetails. Die Gestaltung und der Inhalt werden sorgfältig abgestimmt, um eine effektive Kommunikation mit der Zielgruppe zu gewährleisten und den gewünschten Werbeeffekt zu erzielen.

Einmalig CHF 988.15/Ausgabe
1 Jahr CHF 3'458.55/ 4 Ausgaben

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die festgelegte Frist präzise eingehalten wird. Für etwaige Fehler im gelieferten Produkt übernehmen wir keine Haftung. Die Anlieferung kann in Form von PDF (empfohlen) oder anderen Formaten mit einer Auflösung von 300 dpi erfolgen.

Alle Preise sind inklusive MwSt. | Preisänderungen jederzeit möglich | Zulezt aktualisiert am 16. April 2024 | Es ist untersagt, Werbung für Produkte von Drittanbietern zu schalten, und die zur Verfügung gestellte Werbezeit darf nicht an andere Unternehmen weiterverkauft werden. | Es gelten strikt die Werbe- und Sponsoringrichtlinien des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM). | Zusätzlich gelten die Richtlinien der Alpen-Welle GmbH. | Bei Nutzung von SUISA-Pflichtiger Musik, muss eine SUISA-Nr. nachgewiesen werden.

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