Sponsored Content

Was ist die Alpen-Welle Zeitschrift?
Die Alpen-Welle Zeitschrift erscheint immer quartalweise mit vielen tollen News, aktuellen Musikreisen, TV-Aufzeichnungen, Veranstaltungen, Bildern und natürlich dem kompletten TV-Programm von Alpen-Welle TV, Alpenland TV und HitExpress TV

Was ist ein Sponsored Content?
Ein Inserat mit Sponsored Content in einer Zeitschrift ist eine Werbemassnahme, bei der Unternehmen oder Marken bezahlen, um redaktionelle Inhalte in der Zeitschrift zu platzieren. Im Gegensatz zu herkömmlichen Anzeigen bietet Sponsored Content einen subtileren Ansatz, indem er sich nahtlos in den redaktionellen Stil der Zeitschrift einfügt.

Diese Art von Inserat ermöglicht es Unternehmen, ihre Produkte oder Dienstleistungen auf eine nicht aufdringliche Weise zu präsentieren und dabei von der Glaubwürdigkeit und dem Vertrauen zu profitieren, die mit redaktionellen Inhalten verbunden sind. Der gesponserte Inhalt wird oft als Artikel, Bericht, oder redaktioneller Beitrag gestaltet und kann sowohl informativ als auch unterhaltsam sein.

Die Kennzeichnung als «Sponsored Content» oder ähnlich deutet darauf hin, dass es sich um bezahlte Werbung handelt, um die Transparenz gegenüber den Lesern zu wahren. Diese Art von Inserat kann eine effektive Methode sein, um gezielte Zielgruppen anzusprechen und gleichzeitig eine Verbindung zwischen der Marke und dem redaktionellen Umfeld herzustellen.

Einmalig CHF 1'317.50/Ausgabe
1 Jahr CHF 4'611.25/ 4 Ausgaben

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die festgelegte Frist präzise eingehalten wird. Für etwaige Fehler im gelieferten Produkt übernehmen wir keine Haftung. Die Anlieferung kann in Form von PDF (empfohlen) oder anderen Formaten mit einer Auflösung von 300 dpi erfolgen.

Alle Preise sind inklusive MwSt. | Preisänderungen jederzeit möglich | Zulezt aktualisiert am 16. April 2024 | Es ist untersagt, Werbung für Produkte von Drittanbietern zu schalten, und die zur Verfügung gestellte Werbezeit darf nicht an andere Unternehmen weiterverkauft werden. | Es gelten strikt die Werbe- und Sponsoringrichtlinien des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM). | Zusätzlich gelten die Richtlinien der Alpen-Welle GmbH. | Bei Nutzung von SUISA-Pflichtiger Musik, muss eine SUISA-Nr. nachgewiesen werden.

Interesse an diesem Angebot?

Freu dich auf ein unschlagbares Angebot von uns. Kontaktiere uns noch heute!