Häufig gestellte Fragen

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Wunschkonzert-Regeln

Bitte berücksichtige die nachstehenden Vorgaben im Zusammenhang mit dem Wunschkonzert:

  • Bitte achte darauf, klar und respektvoll zu sprechen, als ob du dich in der Öffentlichkeit befindest. Personen, die sich nicht daran halten, werden umgehend blockiert.
  • Um sicherzustellen, dass alle die Gelegenheit haben, einen Wunsch zu äussern und jemanden zu Grüssen, ist es pro Anrufer:in nur einmal innerhalb von 14 Tagen gestattet, anzurufen. Daher wird empfohlen, eine Pause von 14 Tagen einzulegen, bevor man erneut teilnimmt.
  • Jede:r Künstler:in darf nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen gewünscht werden. Diese Regel hat eine Ausnahme: Der Moderator der Sendung kann zweimal innerhalb derselben Sendung gewünscht werden. Dies ist einmal in der ersten Stunde und ein zweites Mal in der zweiten Stunde möglich.
  • Unser Repertoire umfasst etwa 33’000 Musikvideos. Dennoch kann es gelegentlich vorkommen, dass bestimmte Videos nicht verfügbar sind. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus zeitlichen Gründen während der Live-Sendung keine Diskussionen über fehlende Videos führen oder Anpassungen vornehmen können.
  • Versteckte Werbung ist inakzeptabel! Verstösse gegen diese Vorschrift können zu erheblichen Geldstrafen führen. Wir behalten uns das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten oder die entsprechenden Werbekosten in Rechnung zu stellen.

Im «Wunschkonzert» erhalten ausschliesslich unsere grosszügigen Unterstützer:innen (Gönner:innen) von den Moderator:innen persönliche Geburtstagsgrüsse übermittelt.

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