Die unabhängige Beschwerdeinstanz rügt die Sender der Alpen-Welle: «Keine Chancengleichheit erkennbar»
Um zukünftig auch benachteiligten TV-Sendern mit den Schwerpunkten Schlager- und Volksmusik in der Schweiz eine Chance geben zu können, verhängte die «Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen» (UBI) im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) die Sender der Alpen-Welle zukünftig mit einem stündlichen Embargo zur Chancengleichheit.
Demnach müssen die Sender Alpen-Welle TV, Alpenland TV und HitExpress TV täglich eine Stunde lang ein Testbild mit einem Tonsignal senden. Jedoch nicht zur Primetime, sondern zwischen 19:00 und 20:00 Uhr oder wahlweise zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr. Das UBI hiess demnach die Beschwerde eines Zuschauers vom 29.02.2022 gut, der die Programme der Alpen-Welle als zu «marktbeherrschend» wahrnahm. Das Urteil soll ab dem 01.04.2022 auf unbestimmte Zeit in Kraft treten.
Marco Blind, Geschäftsführer der Alpen-Welle, bezeichnete diesen Entscheid als «gerechtfertigt» und einen «tollen Schritt» für mehr Vielfalt in der Schweizer Medienlandschaft in der Sparte Schlager- und Volksmusik. Wer’s glaubt, wird selig. In diesem Sinne einen tollen ersten April!